Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kichenvorstandes.
Da der Kirchenvorstand somit für die "weltlichen Dinge" in der Pfarrgemeinde zuständig ist, ist es seine Aufgabe, dass die Voraussetzungen für die Seelsorge geschaffen werden und somit Gottes Wort unter den Menschen Gehör finden kann.
In den tournusmäßig stattfindenden Sitzungen wid über den Haushalt der Kirchengemeinde und der kirchlichen Einrichtungen (insbesondere die kirchlichen Immobilien, der Kindergärten und der Friedhöfe) beraten und beschlossen. Darüber hinaus werden erforderlichenfalss die einzelnen Ausschüsse von Zeit zu Zeit einberufen.
Alle drei Jahr findet eine Kirchenvorstandswahl statt. Die jeweilige Amtszeit beträgt sechs Jahre. Es wird jeweils die Hälte des Kirchenvorstandes neu gewählt, die andere Hälfte ist noch drei weitere Jahre im Amt, sodass diese die gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen an die neu hinzugekommenen Mitglieder vermitteln können.
Kirchenvorstand
Msgr. Thomas Kaster
Stadtdechant
Pfarrverweser
Stefan Brewig
Matthias Evertz
Albrecht Franz
Therese Jüttner
Michael Lindenmann
Karl-Günter Muskulus
Peter Necker
Thomas Pütz
Dominik Schultheis
Bernhard Siegert
Paul Steffens
Rainer Stuhlmüller
Jan Thieme
Ralf Tobisch
Matthias Heming
Constantin Patrascu