Kath. Kirchengemeinde St. Bonaventura u. Hl. Kreuz
Offenheit, Transparenz und die Wahrung unserer rechtlichen, ethischen und moralischen Grundsätze sind auf allen Ebenen des Erzbistums Köln notwendige Arbeitsgrundlage. Dass Regeln eingehalten werden, ist eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Organisation. Die Kirchengemeinde St. Bonaventura und Hl. Kreuz ermutigt daher seine Mitarbeitenden, Praktikanten und Ehrenamtlichen, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Einrichtung zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden.
Als wichtiger Baustein unseres weiterzuentwickelnden Compliance-Management-Systems steht Ihnen hierfür ab sofort als Meldeweg das Hinweisgeberportal unter https://meldestelle-erzbistumkoeln.integrityline.app. in digitaler Form zur Verfügung. In diesem Portal können Sie Hinweise unter Angabe Ihres Namens oder auch völlig anonym abgeben.
(Hinweis: Um den Datenschutz vollständig zu gewährleisten, nutzen Sie bitte kein dienstliches Endgerät und rufen das Hinweisgeberportal bitte durch direktes Eingeben der URL-Adresse in Ihren Browser und nicht durch das Anklicken des Links auf.)
Wie es der gesetzliche Rahmen ermöglicht, wird unsere interne Meldestelle – auch im Interesse einer unabhängigen Vorprüfung – von einer Rechtsanwaltskanzlei in Köln betreut. Alle Hinweise werden dort sorgfältig auf Plausibilität geprüft und vertraulich behandelt. Relevante Meldungen werden von dort an die zuständigen Rechtsträger im Erzbistum Köln weitergeleitet, die die weitere Sachverhaltsaufklärung und notwendige Maßnahmen veranlassen. Sie erhalten spätestens nach drei Monaten eine qualifizierte Rückmeldung.
Sie können das Hinweisgeberportal künftig nutzen, um Verstöße beispielsweise zu folgenden Themenbereichen zu melden:
- Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
- Betrug
- Diebstahl
- Diskriminierung
- Geldwäsche
- Mobbing
- Steuervergehen
- Veruntreuung
- Vorteilsnahme/Bestechung/Korruption
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass hiervon die besonderen Meldewege der Präventions- und Interventionsstelle unberührt bleiben. Wenn Sie selbst Betroffene oder Betroffener sexualisierter Gewalt durch eine/n Mitarbeiter/in bzw. ehrenamtlich Tätigen des Erzbistums Köln sind oder ein/e Angehörige/r oder Kenntnis von einem Vorfall erlangen, wenden Sie sich bitte an eine/n der beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen (www.erzbistum-koeln.de/hilfe-fuer-betroffene).
Für Beschwerden jenseits von Verstößen gegen Gesetze und internen Regelungen bleibt weiterhin unsere allgemeine Beschwerdestelle zuständig.
Die Kath. Kirgengemeinde St. Bonaventura u. Hl. Kreuz kommt mit dem Hinweisgeberportal den Vorgaben des im Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes nach, das die „Whistleblower"-Richtlinie der EU in deutsches Recht umsetzt.
Wir sind sicher, dass das Hinweisgeberportal von Ihnen verantwortungsvoll genutzt wird und einen Beitrag leisten wird, dass wir glaubwürdig und rechtskonform unsere Arbeit tun können.